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Mehr Bilder vom Gericht

Foto- und Fernsehteams dürfen weiterhin in Gerichtssälen Verfahrensbeteiligte filmen – bis zum Beginn von Verhandlungen und direkt nach deren Ende. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Voraussetzung sei ein »gewichtiges öffentliches Informationsinteresse«, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluß. Von mündlichen Verhandlungen dürfen keine Ton- oder Bildaufnahmen gemacht werden. Mit dem, was erlaubt ist, könnten die Verfahren den Bürgern anschaulich gemachte werden, erklärten die Bundesrichter unter Berücksichtigung »möglicher Prangerwirkungen«. Sie gaben einer Verfassungsbeschwerde des ZDF recht. (ddp/jW))
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2008, Seite 12, Feuilleton

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