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Presserecht gestärkt
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Presserecht gestärkt und insbesondere die Anforderungen für den Abdruck von Gegendarstellungen bei mehrdeutigen Formulierungen hochgeschraubt. Ansonsten würde die Presse mit Gegendarstellungsansprüchen überhäuft und »zu einer starken Zurückhaltung in ihrer Berichterstattung« veranlaßt, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Dies aber würde dem Ziel der Medien widersprechen, mit ihrer Berichterstattung »auf ein hohes Maß an Informiertheit der Öffentlichkeit hinzuwirken«. (AZ: 1 bvR 967/05) (AFP/jW)
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