Zum Inhalt der Seite

Lost in Censorship

Chinas Zensurbehörde hat den Film »Lost in Beijing« verboten. Er dürfe weder in Kinos gezeigt noch im Internet verbreitet werden, weil er gegen die Regelungen über sexuelle Darstellungen verstieße, verlautbarte die Kontrollbehörde für Rundfunk, Film und Fernsehen am Freitag. Die Produktionsfirma Laurel Film bekam ein zweijähriges Arbeitsverbot aufgebrummt. Regisseurin Lou Ye und die Darsteller wurden nach guter alter Manier zur Selbstkritik aufgefordert. In »Lost in Beijing« spielt Tony Leung den Besitzer eines Massagesalons, der eine Angestellte vergewaltigt. Als sie schwanger wird, beginnt ein Ringen darum, wer sich um das Kind kümmern soll. Der Film hat schwarzen Humor. Er wurde 2007 auf der Berlinale gezeigt.

Zugleich kündigte die Behörde am Freitag ein härteres Vorgehen gegen die Verbreitung von pornographischen und politisch sensiblen Filmen sowie Audiomaterial im Internet an. Nur staatlich kontrollierte Anbieter dürften künftig Webseiten mit audiovisuellen Inhalten unterhalten. Zunächst blieb unklar, was das für Webseiten ausländischer Anbieter wie Yahoo oder Google bedeutet. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.01.2008, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!