-
27.11.2007
- → Kapital & Arbeit
Genpflanzen: Kritik von Seehofer an EU
Brüssel. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat einen vorläufigen Stopp der EU-Genehmigungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen gefordert. Das Zulassungsverfahren sei »hoch unbefriedigend«, erklärte der CSU-Politiker am Montag zum Auftakt eines EU-Landwirtschaftsministertreffens in Brüssel. Ähnlich hatte sich bereits im Oktober Bundesumweltminister Sigmar Gabriel geäußert.
Seehofer erklärte, fragwürdig seien unter anderem die Strukturen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: »Die Zulassung solcher Dinge durch Beteiligung der Wirtschaft, die dies wieder vertreiben möchte, ist ja auch zu hinterfragen.« Der Landwirtschaftsminister verwies darauf, daß auch EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die jüngste Empfehlung der EFSA für den Anbau zweier gentechnisch veränderter Maissorten in Europa anzweifele. Grundsätzlich plädierte Seehofer allerdings dafür, über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen nur noch eine Fachbehörde entscheiden zu lassen, statt wie gegenwärtig zusätzlich die EU-Kommission und die EU-Landwirtschaftsminister zu Rate zu ziehen. (AP/jW)
Seehofer erklärte, fragwürdig seien unter anderem die Strukturen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: »Die Zulassung solcher Dinge durch Beteiligung der Wirtschaft, die dies wieder vertreiben möchte, ist ja auch zu hinterfragen.« Der Landwirtschaftsminister verwies darauf, daß auch EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die jüngste Empfehlung der EFSA für den Anbau zweier gentechnisch veränderter Maissorten in Europa anzweifele. Grundsätzlich plädierte Seehofer allerdings dafür, über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen nur noch eine Fachbehörde entscheiden zu lassen, statt wie gegenwärtig zusätzlich die EU-Kommission und die EU-Landwirtschaftsminister zu Rate zu ziehen. (AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit