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Aus: Ausgabe vom 22.11.2007, Seite 4 / Inland

Besuchspflicht soll erzwungen werden

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft erstmals, ob ein Vater zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden darf. Der Erste Senat verhandelte am Mittwoch über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, dem ein Zwangsgeld von 25000 Euro droht, wenn er es weiter ablehnt, seinen nichtehelichen achtjährigen Sohn zu sehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, es müsse grundsätzlich möglich sein, die Umgangspflicht »im Einzelfall« auch zwangsweise durchzusetzen. Ob dies im vorliegenden Fall richtig sei, bezweifele sie aber. Das Urteil wird im Frühjahr 2008 erwartet. (ddp/jW)