Zum Inhalt der Seite

Bundestag schützt nicht vor Zwangsehe

Berlin/Tübingen. Am heutigen Freitag stehen im Bundestag drei Anträge zur Abstimmung, die eine wirksame Bekämpfung von Zwangsehen und den Schutz der Opfer sicherstellen sollen. Doch der Frauenausschuß des Parlaments hat den Abgeordneten empfohlen, die Vorlagen von FDP, Grünen und Linkspartei abzulehnen. Dies hat die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes scharf kritisiert. TdF forderte die Regierungsparteien auf, sich endlich auf einen Maßnahmenkatalog zu einigen, anstatt über neue Zuwanderungsbarrieren zu diskutieren.(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2007, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!