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Karlsruhe berät zu Fünf-Prozent-Hürde

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich am 28. November mit der Rechtmäßigkeit der nur noch in wenigen Bundesländern existierenden Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat verhandelt konkret über eine Klage der Grünen in Schleswig-Holstein gegen die Beibehaltung der Sperrklausel, die es seit 1959 im Kommunalwahlgesetz des Landes gibt. Danach werden bei der Verteilung der Sitze nur die Parteien oder Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielt haben. Die Linke in Schleswig-Holstein hat sich der Klage angeschlossen.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2007, Seite 4, Inland

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