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Aus: Ausgabe vom 03.11.2007, Seite 2 / Inland

Hohe Haftstrafe für »Ehrenmord«-Komplott

Karlsruhe. Wegen versuchter Anstiftung zum »Ehrenmord« an seiner Tochter muß ein in Mittelhessen lebender Türke für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluß bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Limburg. 2006 hatte der Vater seine 21jährige Tochter in die Türkei geschickt, weil sie dort einen ihr nicht bekannten Vetter heiraten sollte. In der Türkei verliebte sie sich jedoch in einen anderen Vetter. Nach der religiösenen Trauung verweigerte sie die standesamtliche Heirat und erklärte, sie wolle den anderen Vetter heiraten. Der Vater forderte daraufhin seinen ebenfalls in Deutschland lebenden, noch minderjährigen Sohn auf, die Tochter zu töten, um die »Familienehre« wiederherzustellen. Weil der Junge seine Schwester sehr mochte, offenbarte er sich einem Lehrer, der die Polizei informierte.

(AFP/jW)