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23.10.2007
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Sieger Le Pen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bezeichnung des französischen Faschisten Jean-Marie Le Pen als »Chef einer Mörderbande« durch den Autor Mathieu Lindon gerügt. Eine solche Äußerung überschreite die Grenzen der Meinungsfreiheit, befand das Strasourger Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen damit die Beschwerde von Lindon, seinem Verleger und dem ehemaligen Chefredakteur der Pariser Zeitung Libération zurück. Die drei Beschwerdeführer waren in Frankreich im Jahre 1999 wegen Verunglimpfung zu Geldbußen verurteilt worden, nachdem Le Pen gegen die Veröffentlichung des Romans »Le Procès de Jean-Marie Le Pen« und dessen Vorabdruck in Libération geklagt hatte. Lindon hatte dort Le Pen auch als »Vampir, der sich vom Blut seiner Opfer nährt«, bezeichnet.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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