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Betriebsrat darf bei Ein-Euro-Jobs mitreden

Erfurt. Bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden (Az: 1 ABR 60/06). Bundesweit gab es im August nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 304400 Ein-Euro-Jobber. Laut Gesetz muß ihre Arbeit zusätzlich sein und darf keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen. Für den öffentlichen Dienst hatte bereits im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, daß es Aufgabe der Personalvertretung sei, dies zu überprüfen. Mit seiner Grundsatzentscheidung für die Privatwirtschaft gab nun das BAG dem Betriebsrat eines Vereins für Altenpflege in Frankfurt am Main Recht.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2007, Seite 2, Inland

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