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Dresden setzt Ausschußarbeit aus

Dresden. Der Dresdner Untersuchungsausschuß zur Korruptionsaffäre will seine Arbeit bis zu einer Gerichtsentscheidung über seine Rechtmäßigkeit weitgehend einstellen. Auf Antrag der CDU/SPD-Koalition wurde die Sitzung des Gremiums am Dienstag auf den 11. Oktober vertagt. Zwei Gutachten im Auftrag der Regierung waren zu dem Ergebnis gekommen, daß das Gremium auf verfassungswidriger Grundlage arbeitet. Weil die Staatsregierung daraufhin die Herausgabe von Akten des Verfassungsschutzes verweigerte, strebt der Ausschuß zur Durchsetzung seiner Beweisbeschlüsse eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof an. Der Ausschuß soll die Verantwortung von Regierungsmitgliedern für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller Netzwerke in Sachsen untersuchen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2007, Seite 5, Inland

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