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Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Mieter müssen beim Wohnungsauszug nur dann für Schönheitsreparaturen zahlen, wenn die Berechnung verständlich formuliert ist. Mit einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Klausel im Mietvertrag für unwirksam erklärt, weil sie mehrdeutig war. Die Mieter, die zwischen 2001 und 2004 in einer Kieler Wohnung gewohnt hatten, müssen nun überhaupt keine Zahlungen leisten und erhalten ihre Kau­tion zurück. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Karlsruher Urteil.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.09.2007, Seite 4, Inland

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