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15.09.2007
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Wem gehört die junge Welt?
Wie aber funktioniert das bei einer konsequenten Antikriegszeitung, die der Aufklärung, der marxistischen Analyse verpflichtet ist? Die Tageszeitung junge Welt gehört mehrheitlich der Genossenschaft LPG junge Welt eG. Auf Antrag beim Vorstand und mit 500 Euro pro Anteil können Leserinnen und Leser der Zeitung Mitglied in dieser Genossenschaft werden. Auch wenn es nicht zentrale Absicht von Zeitung und Genossenschaft ist, Gewinne zu erzielen: Die bürgerlichen Gesetze verlangen von allen Betrieben eine Gewinnabsicht, ungedeckte Verluste werden nicht hingenommen. Verlag und Redaktion arbeiten im kapitalistischen Umfeld und müssen daher über genug Abonnements verfügen, um die laufenden Kosten zu decken. Und für Investitionen und Liquiditätsengpässe steht keine Bank, sondern die eigene Genossenschaft zur Verfügung. Existenz und Handlungsspielräume der jungen Welt werden deshalb entschieden durch die Zahl der Leserinnen und Leser, die diese Zeitung abonnieren. Und durch deren Bereitschaft, Anteile für die Genossenschaft zu zeichnen.
Nicht jedem, der diese Zeitung regelmäßig nutzt, sind diese Umstände bekannt. Und nicht jeder, der sie kennt, verhält sich konsequent. Deshalb rufen wir regelmäßig auf, die junge Welt zu abonnieren und der Genossenschaft beizutreten, jedenfalls mit einem davon anzufangen. Aber auch das zeigt nur Wirkung, wenn unsere Leserinnen und Leser und unsere Eigentümer dabei aktiv mitwirken. Und das tun sie, mit wachsendem Erfolg: Zu unserem 60. Geburtstag im Februar wurde der 1000. Anteil der Genossenschaft gezeichnet. In dieser Woche hat der Vorstand das 700. Mitglied aufgenommen. Und von den 3600 Abos, die wir mit der Kampagne einwerben wollen, haben wir immerhin schon 1801 erreicht. Bleibt aber noch viel zu tun.
LPG junge Welt eG
Infos: jungewelt.de/lpg
Den Hammer schmieden
Noch 1799 Abos für die junge WeltWochenergebnis: 45 Abos
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
