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07.09.2007
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Bewährungsstrafe für Landtagsabgeordneten
Dresden. Der sächsische Landtagsabgeordnete und ehemalige NPD-Funktionär Klaus-Jürgen Menzel ist wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Laut dem Urteil des Amtsgerichts Dresden beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Zudem wurde der 67jährige rechtsextreme Politiker zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß Menzel einem prügelnden Neonazi als Entlastungszeuge ein Alibi verschafft hatte. Zusätzlich muß sich der inzwischen partei- und fraktionslose Menzel wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht verantworten. (ddp/jW)
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