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Pendlerpauschale beantragen

München. Die seit Jahresbeginn gültige Kürzung der Pendlerpauschale verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht nannte es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß »ernstlich zweifelhaft«, ob die Neuregelung »verfassungsmäßig ist«. Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer der Strecke zum Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Der Lohn- und Einkommenssteuerhilfeverein Deutschland rät Beschäftigten, beim Lohnsteuerausgleich für 2007 einen Werbungskostenabzug für den gesamten Arbeitsweg zu beantragen.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.09.2007, Seite 5, Inland

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