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15.08.2007
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Kopftuchverbot in NRW bestätigt
Düsseldorf. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Dienstag in erster Instanz die Klage einer moslemischen Landesbeamtin gegen das Verbot ab. Die Richter erklärten, das Kopftuchtragen aus religiösen Gründen in einer öffentlichen Schule verstoße gegen das Verbot religiöser Bekundungen, die den Schulfrieden stören oder das Neutralitätsgebot verletzen könnten. Das treffe auch auf das Tragen eines Kopftuchs in der »Grace-Kelly-Variante« zu. (Die US-amerikanische Schauspielerin knotete das Tuch unterm Kinn.)
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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