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Aus: Ausgabe vom 20.06.2007, Seite 12 / Feuilleton

Der Name

Die Musiker der ostdeutschen Musikformation Karat können wohl bald wieder unter ihrem Namen auftreten. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Landgericht Berlin der Klage der Musiker entsprochen, die sich gegen das Vorgehen der Witwe von Sänger Herbert Dreilich gewehrt hatten. Die Frau hatte nach dem Krebstod ihres Mannes im Dezember 2004 die Rechte an dem Bandnamen beansprucht. Das Gericht wies an, daß die Witwe den eingetragenen Markennamen zu löschen habe. Wegen des Namensstreits mußte die Gruppe und ihr neuer Leadsänger, Dreilichs Sohn Claudius, seit Januar 2006 unter dem Namen »K...« auftreten. Herbert Dreilich hatte sich ohne Wissen seiner Musikerkollegen den Namen bereits 1998 schützen lassen. Die Bandmitglieder hatten erst 2002 davon erfahren. Der Alleingang des verstorbenen Sängers, sich den Namen schützen zu lassen, war nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens. »Alles deutet darauf hin, daß ein gemeinschaftliches Auftreten der Band nach außen gewollt war«, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz in der Urteilsbegründung. Es gebe »eindeutige Indizien«, wonach »die Musiker mehr als bloße Gehilfen« von Dreilich gewesen seien und die Entscheidungen gemeinsam getroffen wurden. Dies würde das »Kennzeichnungsrecht der Gruppe« begründen. (ddp/jW)