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Harms will nichtermitteln

Karlsruhe. Generalbundesanwältin Monika Harms lehnt Ermittlungen ihrer Behörde zur sächsischen Korruptionsaffäre weiterhin ab. Ein Sprecher der Karlsruher Behörde teilte am Freitag mit, auch bei zwei weiteren, am 6. Juni eingegangenen »Zusammenstellungen« des Landesverfassungsschutzes über Erkenntnisse aus dem Bereich der organisierten Kriminalität könne die Strafverfolgung nicht übernommen werden. Dies sei der Bundesanwaltschaft »aus Rechtsgründen verwehrt«. Ebenso hatte Harms in einem ersten vom sächsischen Landesverfassungsschutz Ende Mai übermittelten Fallkomplex entschieden.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2007, Seite 5, Inland

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