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06.06.2007
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Kopftuchverbot bestätigt
Düsseldorf. Das seit einem Jahr geltende Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigt worden. Es wies am Dienstag die Klage einer Duisburger Muslimin ab, die ihr Kopftuch im Unterricht weiter tragen und ihre Einstellung als Beamtin auf Probe in den öffentlichen Schuldienst erzwingen wollte.
Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot an Schulen, urteilte das Gericht. Christliche Symbole an der Kleidung von Lehrern sind nach dem Schulgesetz des Landes jedoch erlaubt. (ddp/jW)
Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot an Schulen, urteilte das Gericht. Christliche Symbole an der Kleidung von Lehrern sind nach dem Schulgesetz des Landes jedoch erlaubt. (ddp/jW)
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