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EuGH bestätigt EU-Haftbefehl

Luxemburg. Der europäische Haftbefehl ist rechtmäßig und gültig. Er sei wirksam beschlossen worden, und die Rechtsstaatlichkeit sowie der Gleichheitsgrundsatz seien nicht verletzt, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er wies damit die Klage einer belgischen Anwaltsvereinigung ab. Der europäische Haftbefehl war durch einen

Beschluß des EU-Rats vom Juni 2002 eingeführt worden. (AZ:C-303/05).

Ausstellen kann diese Art von Haftbefehl ein Mitgliedstaat, wenn eine Straftat dort mit einer Höchststrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht ist.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2007, Seite 6, Ausland

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