4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 02.05.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Bußgeld gegen Hausgerätekonzern

Bonn. Wegen unzulässiger Preismanipulationen hat das Bundeskartellamt gegen die Hausgerätehersteller SEB Deutschland (Rowenta, Tefal) und Krups Bußgelder von mehr als 1,4 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen hätten in den Jahren 2003 bis 2005 verbotenerweise versucht, für einige ihrer Produkte Mindestpreise am Markt durchzusetzen und dazu erheblichen wirtschaftlichen Druck auf die Händler ausgeübt, berichtete die Wettbewerbsbehörde am Montag. SEB und Krups, die beide zum französischen Konzern Groupe SEB gehören, drohten laut den Händlern mit der Sperre von Vertriebsprämien und Belieferungstopps, falls sie Produkte unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung verkauften, wie das Kartellamt berichtete. (AP/jW)

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