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Schmerzensgeld für Abtreibungsverbot

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen wegen seiner strengen Abtreibungsgesetze zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt. Die Regierung in Warschau muß 25000 Euro an eine seit der Geburt ihres dritten Kindes sehbehinderte Polin zahlen, die trotz der vorhergesagten Gesundheitsschäden keine Erlaubnis für eine Abtreibung erhalten hatte. Es gebe in Polen keine klare Rechtsgrundlage darüber, wann eine Abtreibung legal sei, kritisierte der Gerichtshof am Dienstag in Strasbourg. Die polnische Regierung kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2007, Seite 15, Feminismus

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