Zum Inhalt der Seite

Schmerzensgeld für Abtreibungsverbot

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen wegen seiner strengen Abtreibungsgesetze zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt. Die Regierung in Warschau muß 25000 Euro an eine seit der Geburt ihres dritten Kindes sehbehinderte Polin zahlen, die trotz der vorhergesagten Gesundheitsschäden keine Erlaubnis für eine Abtreibung erhalten hatte. Es gebe in Polen keine klare Rechtsgrundlage darüber, wann eine Abtreibung legal sei, kritisierte der Gerichtshof am Dienstag in Strasbourg. Die polnische Regierung kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2007, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!