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Aus: Ausgabe vom 22.03.2007, Seite 2 / Inland

Richterin argumentierte mit dem Koran

Frankfurt/Main. Eine Frankfurter Familienrichterin hat in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen und ist daraufhin von dem Fall ausgeschlossen worden. Wie das Amtsgericht mitteilte, stimmte ein Richterkollege am Mittwoch einem Befangenheitsantrag einer deutsch-marokkanischen Frau zu. Der Fall muß jetzt von einer anderen Richterin entschieden werden. Die Klägerin hatte im Jahr 2001 einen Marokkaner geheiratet und sich von ihm im Mai 2006 getrennt.

(AP/jW)