Zum Inhalt der Seite

Empörung nach Terrorakt der UCK

OSZE fordert Freilassung verschleppter jugoslawischer Soldaten

Nach der Verschleppung von acht jugoslawischen Soldaten durch UCK-Terroristen ist es am Wochenende wieder zu Kämpfen in der südserbischen Krisenprovinz Kosovo gekommen. Die jugoslawische Armee reagierte am Sonnabend mit einer Befreiungsaktion im Nordwesten der Provinz und nahm mehrere UCK-Stellungen unter Beschuß. Albanischen Meldungen zufolge wurden die Kämpfe am Sonntag fortgesetzt. Journalisten vor Ort konnten die Angriffe nicht bestätigen.

Ein Sprecher der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sagte am Sonntag, die Situation sei unverändert gespannt. Am Vortag hatte die OSZE an die UCK appelliert, die am Freitag in der Region um Kosovska Mitrovica - rund 40 Kilometer nordwestlich von Pristina - verschleppten Soldaten freizulassen. Die OSZE verurteilte den Angriff als inakzeptablen Bruch des am 12. Oktober ausgehandelten Waffenstillstandes. Ein solch »terroristischer Akt« unterlaufe die Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts, hieß es in einer Erklärung. Nach serbischen Angaben wurden die Verhandlungen der OSZE mit UCK-Vertretern am Sonntag fortgesetzt.

Anzeige

Zu einem weiteren Zwischenfall kam es nach serbischen Angaben am Sonnabend in der Region Decani. Dabei seien drei UCK-Kämpfer erschossen worden, nachdem sie eine serbische Polizeistation angegriffen hätten. In einem am selben Tag veröffentlichten Interview der französischen Zeitung Le Figaro sagte NATO-Generalsekretär Solana, er hoffe, daß die aus den USA, Rußland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland bestehende Balkan-Kontaktgruppe in den nächsten Tagen entsprechende Schritte einleite. Die NATO könne nicht mehr machen, als die Drohung einer Intervention aufrechtzuerhalten.

AP/jW

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.1999, Seite 0, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                                                         Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »kinder« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.