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Erfolgshonorarverbot ist verfassungswidrig

Karlsruhe/Berlin. Das in Deutschland geltende absolute Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Verbot sei mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung nicht vereinbar, weil das entsprechende Gesetz keine Ausnahmen vorsehe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis 30. Juni 2008 eine Neuregelung zu treffen. (AZ: 1 BvR 2576/04) (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.03.2007, Seite 5, Inland

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