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19.01.2007
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Ver.di vor Gericht erneut erfolgreich
Düsseldorf. Der Versuch, den Streik beim Blutspendedienst West (BSD) des Deutschen Roten Kreuzes in Nordrhein-Westfalen auf juristischem Weg zu beenden, ist gescheitert. Nachdem das Arbeitsgericht Hagen einen neuerlichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Streiks am Mittwoch abgelehnt hatte, entschied auch das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Donnerstag im Sinne der Gewerkschaft ver.di. Die Richter hoben eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung auf, die am Standort Ratingen-Breitscheid den Ausstand für 14 Tage verboten hatte. Das Gericht habe klargestellt, daß auch ein Blutspendedienst »keine streikfreie Zone« sei, zeigte sich ver.di-Landesfachbereichsleiterin Sylvia Bühler erfreut. Der Arbeitskampf, mit dem ver.di einen Haustarifvertrag auf dem Niveau des Flächentarifs TVÖD durchsetzen will, wurde an den Standorten Münster und Hagen am Donnerstag fortgesetzt.
(jW)
(jW)
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