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Gericht bestätigt Entgeltsenkung

Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium im Kampf gegen überhöhte Stromnetzentgelte den Rücken gestärkt. In zwei am Mittwoch bekanntgewordenen Entscheidungen wies das Gericht Beschwerden von Stromnetzbetreibern gegen rückwirkende Entgeltgenehmigungen zurück. Damit wurde die Regulierungs­praxis in Baden-Württemberg bestätigt, rückwirkend zum 1.1.2006 die neuen Netzentgelte in Kraft zu setzen. Bei den bisher von der Landesregulierungsbehörde entschiedenen Fällen kam es zu Senkungen der beantragten Netznutzungsentgelte zwischen acht und knapp 30 Prozent.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.11.2006, Seite 9, Kapital & Arbeit

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