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Entschuldung soll erleichtert werden

Berlin. Für absolut aussichtslose Fälle von zahlungsunfähigen Privatpersonen soll voraussichtlich ab 2008 ein vereinfachtes und für die Länder Kosten sparendes Entschuldungsverfahren eingeleitet werden können. Die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt. Rund 70000 private Insolvenzverfahren werden nach der seit 1999 geltenden Rechtslage jedes Jahr durchgeführt. Im Anschluß an ein solches Verfahren kann jeder von der Restschuld befreit werden, der sechs Jahre lang unter Aufsicht eines staatlichen Treuhänders versucht, so viel Geld wie möglich an die Gläubiger zurückzuzahlen. Vor allem die Bundesländer hatten die derzeitige Rechtslage kritisiert, weil in 80 Prozent der Insolvenzverfahren der Schuldner so pleite ist, daß er die Verfahrenskosten von rund 2500 Euro nicht aufbringen kann. Sie müssen in solchen Fällen von den Ländern vorgestreckt werden.

Künftig soll der Überschuldete gegenüber einem Gerichtsvollzieher an Eides statt die Richtigkeit seiner Angaben zur Vermögenslage versichern. Anschließend soll die sechsjährige Wohlverhaltens­phase beginnen. Der Schuldner wird in dieser Zeit mit monatlich 13 Euro zur Kasse gebeten. Ende März/Anfang April 2007 soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen und an den Bundestag leiten.


(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2006, Seite 4, Inland

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