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Sparkasse muß kein NPD-Konto führen

Rostock. Eine Sparkasse ist nicht verpflichtet, ein Konto der NPD zu führen. Das entschied am Donnerstag das Landgericht Rostock, nachdem der Kreisverband der Partei wegen Kündigung seines Kontos eine einstweilige Verfügung gegen die Ostseesparkasse erwirken wollte. Das Geldinstitut hatte das gebührenfreie NPD-Spendenkonto gekündigt, weil es in der Öffentlichkeit zunehmend in den Ruf als Unterstützer der rechtsextremen Partei gekommen war. Das Gericht befand, daß zwar grundsätzlich Bankkunden Konten einzuräumen sind, aber dabei auch die berechtigten Interessen des Geldinstituts gewahrt werden müßten.

(AP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2006, Seite 4, Inland

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