Rostock.
Eine Sparkasse ist nicht verpflichtet, ein Konto der NPD zu führen.
Das entschied am Donnerstag das Landgericht Rostock, nachdem der
Kreisverband der Partei wegen Kündigung seines Kontos eine
einstweilige Verfügung gegen die Ostseesparkasse erwirken
wollte. Das Geldinstitut hatte das gebührenfreie
NPD-Spendenkonto gekündigt, weil es in der Öffentlichkeit
zunehmend in den Ruf als Unterstützer der rechtsextremen Partei
gekommen war. Das Gericht befand, daß zwar grundsätzlich
Bankkunden Konten einzuräumen sind, aber dabei auch die
berechtigten Interessen des Geldinstituts gewahrt werden müßten.
(AP/jW)