Zum Inhalt der Seite

Inflation zieht an

Verbraucherpreise in Deutschland im April deutlich gestiegen

Die drastisch gestiegenen Energiepreise haben die Inflation in Deutschland im April wieder angeheizt. Die Verbraucherpreise seien im Vergleich zum April 2005 um zwei Prozent gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Im März hatte die Inflationsrate noch bei 1,8 Prozent gelegen. Die Teuerung sei vor allem auf die höheren Preise für Mineralölprodukte zurückzuführen, hieß es weiter. Ohne Energie, die sich binnen Jahresfrist insgesamt um knapp 13 Prozent verteuerte, wäre die Inflationsrate im April demnach mit 0,9 Prozent nicht einmal halb so hoch ausgefallen. Im Vergleich zum Vormonat zogen die Verbraucherpreise um 0,4 Prozent an. Die Behörde bestätigte damit erste Schätzungen vom 25. April auf der Basis von Daten aus fünf Bundesländern.

Bei den Energiepreisen waren zweistellige Steigerungsraten im April erneut die Regel. So kosteten Kraftstoffe insgesamt 11,8 Prozent mehr als vor Jahresfrist; beim Normalbenzin betrug das Plus 12,3 und beim Super 12,1 Prozent. Die Heizölpreise schossen sogar um gut ein Fünftel (21,4 Prozent) in die Höhe. Strom wurde um 3,8 Prozent und Haushaltsgas um 19,6 Prozent teurer. Allein seit März stiegen die Preise für Kraftstoffe um gut sechs Prozent, beim leichten Heizöl um 4,5 Prozent.
Anzeige

Größere Preissteigerungen registrierten die Statistiker sonst noch bei Bohnenkaffee (plus 8,7 Prozent), Gemüse (plus 4,7 Prozent) und Fisch (plus 3,9 Prozent).

Etwas weniger als vor einem Jahr kostete dagegen Obst (minus 0,7 Prozent), wie es weiter hieß. Für Bekleidung und Schuhe mußten die deutschen Verbraucher im April ein Prozent weniger zahlen als ein Jahr zuvor. Langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen (minus 6,5 Prozent), Personalcomputer (minus 11,5 Prozent) und Fernsehgeräte (minus 13,7 Prozent) wurden billiger. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.05.2006, Seite 9, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!