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08.04.2006
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Doping zum ...
Hamburg. Sportler, die meinen, vom DDR-Doping geschädigt worden zu sein, müssen einzeln vor Gericht klagen. »Was wir unbedingt vermeiden wollten, ist nun unausweichlich geworden. Wir müssen Einzelfälle öffentlich machen«, kommentierte Klaus Zöllig, Vorsitzender des Vereins Doping-Opfer-Hilfe (DOH), einen am Donnerstag gescheiterten Schlichtungsversuch mit dem Arzneimittelhersteller Jenapharm. Die DOH hatte auf rund zwei Milionen Euro Entschädigung für 160 von ihr vertretene Athleten gehofft. Die Betroffenen müssen sich schnell entscheiden. In sechs Monaten verjähren ihre Ansprüche. Isabel Rothe, Geschäftsführerin von Jenapharm, erklärte, das Unternehmen sei »massiven Vorwürfen ausgesetzt«, [...] »die bis jetzt nicht ausreichend fundiert und begründet sind«. Sie bezog sich damit hauptsächlich auf ein Gutachten, das der Heidelberger Molekularbiologe Werner Franke mittels Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und weiterer DDR-Ministerien erstellt hatte. Demnach habe Jenapaharm in der DDR anabole Steroide hergestellt und heimlich verbreitet. Isabel Rothe erwartet Klagen: »Den Anwälten steht frei, gegen uns vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Das ist legitim.«
(sid/jW)
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