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Verfassungswidrige Hochschulgebühr

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hält die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 Euro an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Die Richter beschlossen, zwei entsprechende Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Nach Auffassung der Richter steht die Gebühr in einem groben Mißverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.02.2006, Seite 4, Inland

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