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Entlassung von Bundeswehr-Ausbilder rechtens

Münster. Im Skandal um die Mißhandlung von Bundeswehrsoldaten im westfälischen Coesfeld ist einer der beschuldigten Ausbilder mit dem Versuch gescheitert, seine fristlose Entlassung aus der Armee gerichtlich rückgängig zu machen. Im einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluß gelangte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu der Überzeugung, die Entlassung des Stabsunteroffiziers sei »aller Voraussicht nach gerechtfertigt«. Es sei belegt, daß der Ausbilder Untergebene geschlagen, getreten und geohrfeigt habe. Das OVG korrigierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das der Klage des Ausbilders gegen seine fristlose Entlassung im Eilverfahren stattgegeben hatte.


(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2006, Seite 4, Inland

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