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Bayern: Durchsuchung nur auf Verdacht

München. In Bayern dürfen Durchsuchungen nicht mehr völlig grundlos stattfinden. Auch die Benutzung von Durchgangsstraßen oder grenzüberschreitenden Verkehrsmitteln soll diesen intensiveren Grundrechtseingriff nicht länger gestatten. Damit schränkte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Möglichkeiten verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen bei der sogenannten Schleierfahndung erheblich ein – auf dem Papier. Die Verfassungsrichter forderten ein Mindestmaß an Indizien zur Feststellung einer »erhöhten abstrakten Gefahr«. Dazu zählten die Richter allerdings auch polizeiliche Lageerkenntnisse sowie vorhandene Täterprofile oder Fahndungsraster.


(AP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2006, Seite 4, Inland

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