Nachschlag: Familienvertrag
→ Shoplifters. Mo., 20.15 Uhr, One
Wer der aufdringlich-plakativen Dramen eines Ken Loach müde ist, mag hier entdecken, wie soziales Drama funktioniert, als Einheit von Handlung und Bedeutung, das Gezeigte spricht selbst. Die Sache begibt sich in Tokio. Vater und Sohn treffen auf dem Heimweg vom Ladendiebstahl, der bei ihnen die Stelle des Wocheneinkaufs füllt, auf ein kleines Mädchen, das hungrig ist und friert. Sie nehmen es mit nach Hause, wo sie eine Wohnung teilen mit Mutter, Großmutter und Enkeltochter. Man ahnt bald, dass der Vorfall nicht der erste seiner Art war, und es stellt sich die Frage, ob hier überhaupt irgendwer mit irgendwem verwandt ist. Wie in Brechts »Kreidekreis« ist es die Liebe, die die Familie konstituiert, nicht das Blut. Im internationalen Titel »Shoplifters« ist der Sinn des Originals verloren: »Manbiki kazoku« bedeutet »Diebstahlfamilie«, was beides meint: eine Familie von Dieben und die (zusammen)gestohlene Familie. Man sieht die deformierte Moral in einer Welt äußerster Armut, doch diese Deformation macht ein Stück erhaltene Menschlichkeit aus. (fb)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
