Neu erschienen
SoZ
In der November-Ausgabe der SoZ schreibt Paul Michel über den »Schwindel« von 2011, als angesichts der breiten Protestbewegung mit einem »Stresstest« der Beweis erbracht werden sollte, dass der im Rahmen des Großprojekts »Stuttgart 21« geplante Tiefbahnhof erheblich effizienter sei als der vorhandene Kopfbahnhof. Beglaubigt wurde damals durch ein Schweizer Verkehrsberatungsunternehmen, der neue Bahnhof könne 30 Prozent mehr Verkehr bewältigen als der alte. Der »Test« habe maßgeblich dazu beigetragen, »dass bei dem von der rot-grünen Landesregierung durchgeführten Volksentscheid das Votum deutlich für die Fortsetzung der Bauarbeiten ausfiel«. Der inzwischen 80jährige ehemalige Chef des Schweizer Unternehmens habe nun in einem Interview erklärt, »selber nicht an diese Kapazitätsrechnungen geglaubt« zu haben. »Stuttgart 21«, so Michel, sei »von Beginn an ein monströser Betrug« gewesen; es sei »nicht aus Versehen, unvorhersehbar und unglücklicherweise komplett aus dem Ruder gelaufen«. Die Macher hätten gewusst, »was sie anrichten, und sie unternahmen alles, um die Menschen zu täuschen, zu belügen, für dumm zu verkaufen«. Außerdem: Jörg Wuttke fragt, ob die IG Metall »noch auf der Seite der Beschäftigten« steht. Kay Mann fordert die Democratic Socialists of America (DSA) auf, sich zu entscheiden, ob sie einen Kurs einschlagen wollen, der sie endgültig in die Demokratische Partei integriert, oder ob sie dazu beitragen wollen, eine »unabhängige politische Alternative« zu schaffen. (jW)
→ SoZ, Jg. 41, Nr. 11, 24 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: Verein für solidarische Perspektiven e. V., Regentenstr. 57–59, 51063 Köln, E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
IMI-Analyse
In der Analysereihe der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI) zeigt Andreas Seifert, wie das im Juli 2026 vom Kabinett gebilligte »Infrastrukturbeschleunigungsgesetz« ein »nahezu rechtsfreies Paralleluniversum« für die Bundeswehr schafft. Damit die Bundeswehr »schneller das bauen kann, was sie möchte«, würden Genehmigungsprozesse »gleich ganz abgeschafft«. Und zur »Absicherung auch zukünftiger militärischer Ansprüche wird nebenbei der Rechtsrahmen für das Militär noch weiter ausgeweitet und von der zivilen Welt abgeschnitten«. Das Gesetz definiere »die Bundeswehraufrüstung als ein überragendes Interesse des Staates, dem alles andere nachzuordnen ist«, und es werde »aller Wahrscheinlichkeit nach wie auf Butter durch die Ausschüsse gleiten«. (jW)
→ IMI-Analyse, Nr. 24/2026, 4 Seiten, Bezug: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V., Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen, PDF-Download über www.imi-online.de
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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