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Offener Brief an Bundesaußenminister Wadephul vor Abstimmung über Kuba-Blockade vor UNO

Foto: Ramon Espinosa/AP/dpa
Eine Folge der Blockade: Leere Regale in einer staatlichen Apotheke in Havanna (8.10.2026)

Der Vorstand des Netzwerk Cuba, die Unblock Cuba Kampagne sowie der Hamburger Rechtswissenschaftler Norman Paech richteten am Mittwoch einen offenen Brief an Bundesaußenminister Johann Wadephul bezüglich des deutschen Abstimmungsverhaltens bei der US-Blockade Kubas auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Oktober. Auf jW-Nachfrage hieß es auf der Bundespressekonferenz am Freitag von seiten der Bundesregierung zum geplanten Abstimmverhalten, die Abstimmung mit Partnern laufe noch, und das Ergebnis werde in der kommenden Woche bekanntgegeben:

Sehr geehrter Herr Minister Wadephul,

die jüngste Eskalation der Kuba-Politik der Trump-Rubio-Regierung der USA führt nach fast 300 Tagen einer Ölblockade und Behinderung von Handel und Hilfslieferungen humanitärer Güter zu unmenschlichen Belastungen und Zerstörungen des Lebens in der kubanischen Gesellschaft. Essentielle Aktivitäten und Verrichtungen, wie sie in modernen und zivilisierten Gesellschaften wie Kuba üblich sind, werden erschwert oder unmöglich gemacht. Die Versorgung mit Treibstoffen, Strom, Wasser, Lebensmitteln, medizinischen Dienstleistungen ist nur noch rudimentär möglich. Industrielle Produktion, Landwirtschaft, Güter- und Personentransporte sind so gut wie kollabiert. Etwa 7.000 Seecontainer für Kuba sind in karibischen Häfen blockiert. Sämtliche Bereiche, wie Bildung, Kultur, Sport, werden beeinträchtigt. Von maßgeblichen Regierungsmitgliedern der USA wird unumwunden proklamiert, die Gesellschaft Kubas zerstören und beherrschen zu wollen.

Nun wird am 28. Oktober 2026 in der UN-Generalversammlung zum 34. Mal in Folge über die Resolution Kubas abgestimmt, die den Titel trägt »Notwendigkeit der Aufhebung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade«. Mit ihr soll die jahrzehntelange und nun eskalierte Embargo- bzw. Blockadepolitik der US-Administration verurteilt und ihr umgehendes Ende gefordert werden. In allen Resolutionen ist die USA mit überwältigenden Mehrheiten verurteilt worden. Bislang hat sie diese Forderungen nicht nur missachtet, sondern ihre verurteilten Aggressionen sogar noch weiter verschärft.

Bei allen diesen Abstimmungen in der UN hat die deutsche Bundesregierung gemäß Grundgesetz und UN-Charta für die Resolution gestimmt und in öffentlichen Äußerungen immer auf die Unrechtmäßigkeit jener US-Politik hingewiesen. In ihrem Blocking Statute von 1996 hat die EU eindeutig die Verletzung von EU-Recht festgestellt und Abwehr- und Kompensationsmaßnahmen vorgegeben. Jedoch lassen die Enthaltung der Bundesregierung bei der UN-Abstimmung am 7. Juli 2026 sowie jüngste Äußerungen aus dem Auswärtigen Amt Zweifel aufkommen, ob die Bundesregierung entsprechend der positiven Tradition für die Kuba-Resolution votieren wird. Das erfordert auch, dem massiven und undiplomatischen Druck der US-Administration und vor allem des Außenministers Rubio zu widerstehen. Bislang haben selbst kleine und abhängige Staaten fast durchweg diesem US-Druck standgehalten und gemäß UN-Prinzipien votiert.

Unseres Erachtens wirkt sich das willkürliche und regelverletzende Handeln der Trump-Rubio-Regierung gegenüber Kuba auch auf andere Regionen und Akteure aus. Direkte Folge sind unberechtigte Handels- und Reisebeschränkungen, sowie die Zunahme eskalierender Gewaltförmigkeit von zwischenstaatlichen Konflikten. Viele aktuelle Konflikte eskalieren nicht zuletzt aufgrund der US-Politik auch in anderen Regionen. Die Intention der US-Regierung besteht offenkundig auch darin, Unsicherheit und Angst zu erzeugen, andere Staaten zu verwirren sowie eigensinnig und unkalkulierbar zu agieren. Damit setzt sich aber, und das ist die akute Gefahr, das rücksichtslose »Recht des Stärkeren« und desjenigen durch, der sämtliche humanitären, zivilisatorischen, moralischen, religiösen Prinzipien verletzt und damit auch zerstört. Und dies geschieht in einer Zeit, in der planetare Zerstörungsprozesse und zivilisatorische Existenzprobleme dringende und umfangreiche multilaterale Anstrengungen notwendig machen.

Das sollte die aktuelle Bundesregierung sehr ernst nehmen und entsprechend handeln, zumal die deutsche Außenpolitik lange Jahre international hohes Ansehen genoss, selbst bei unfreundlichen Regierungen. Dass Deutschland nicht in den UN-Sicherheitsrat gewählt wurde, sollte Anlass zu selbstkritischer Reflexion sein und zu einem Umsteuern genutzt werden.

Daher muss die Bundesregierung in der vorgesehenen Debatte über die Kuba-Resolution am 27. Oktober 2026 und in der tags darauffolgenden Abstimmung in der UNGV unmissverständlich deutlich machen, dass der Wirtschafts- und Belagerungskrieg der US-Regierung gegen Kuba umgehend beendet werden muss, dass die andauernden Verletzungen von Völkerrecht sowie die Verletzung der Menschenrechte von fast zehn Millionen Kubanerinnen und Kubanern einzustellen sind.

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Das würde auch den zahlreichen UN-Resolutionen und Forderungen von UN-Beauftragten gerecht werden. Es würde auch dem Urteil des Internationalen Tribunals über die Sanktionen der USA gegen die Republik Kuba folgen, das an zwei Tagen im November 2023 im Europäischen Parlament in Brüssel stattfand. Es wurde von einem Kollegium internationaler Juristen und Richter durchgeführt. Nach vorhergehenden Recherchen sowie einer öffentlichen Anhörung von Experten mehrerer EU-Staaten verkündete der Vorsitzende Prof. Dr. Norman Paech ein einmütiges Urteil. Darin heißt es:

»Die seit 1961 bis heute gegen die Republik Kuba verhängten umfangreichen politischen und ökonomischen Sanktionen verstoßen gegen internationales Recht. Dazu gehören vor allem in der UNO-Charta die Artikel 2 Ziffer 4 und 7 zum Schutz der Souveränität und des Rechts auf Selbstbestimmung, Verbot der Intervention, ferner die Artikel in der Universal Declaration of Human Rights (UDHR) von 1948 und des International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR) von 1966, sodann die Vorschriften der World Trade Organisation (WTO) zum Schutz der Handelsfreiheit und zahlreiche Prinzipien des Treaty on European Union (TEU, Vertrag von Maastricht).«

Und abschließend wird festgestellt:

»Die Blockade hat direkt oder indirekt zum Verlust zahlreicher Menschenleben geführt. Die Entscheidung der USA, die Blockade so lange aufrechtzuerhalten, bis das kubanische Volk entscheidet, sich den Vereinigten Staaten zu beugen, zielt schließlich auf die physische Zerstörung zumindest eines Teils des kubanischen Volkes. Solch eine Haltung kann auf ein Verbrechen des Völkermords hinauslaufen. (…) Da die zahlreichen Sanktionen und die ihnen zugrundeliegenden Gesetze der USA rechtswidrig sind, müssen sie aufgehoben und gestoppt werden. Für die dem kubanischen Staat, seinen Unternehmen und Bürgern entstandenen Schäden müssen die USA Entschädigung zahlen.«

Wir dürfen darüber hinaus betonen, dass es unerlässlich ist, dass einem solchen Votum auch konkrete Taten folgen müssen, wenn das Votum ernst gemeint sein soll. Seit 1993 erwähnten die Bundesregierungen in ihren regelmäßigen Konsultationen mit den jeweiligen US-Regierungen ihre kritische Haltung hinsichtlich der US-Kuba-Politik. Diese wurde aber durchweg – wie auch die Voten der UN-Generalversammlung – von der Regierung in Washington völlig ignoriert. Eine weitere Tolerierung massiver Verbrechen durch die US-Regierung widerspricht dem Amtseid und muss geändert werden, denn sie verlängert die Verletzung grundlegender Rechte der kubanischen Gesellschaft und trägt zur weiteren Eskalation der US-Blockade- und Strangulierungspolitik gegen Kuba bei. Präsident Trump droht sogar mit militärischen Angriffen.

Wir fordern von der Bundesregierung nachdrücklich

  • für die Resolution »Notwendigkeit der Aufhebung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade« zu stimmen,

  • sich aktiv auf bilateraler sowie multilateraler Ebene für die effektive Umsetzung der in der Kuba-Resolution enthaltenen Forderungen einzusetzen, um die jahrzehntelange und nun eskalierte Embargo- bzw. Blockadepolitik der US-Regierung einzudämmen und zu beenden,

  • die Bemühungen von UN-Generalsekretär Guterres zu unterstützen, relevante Regierungen dazu zu gewinnen, gemeinsam die lebenswichtigen Öllieferungen nach Kuba durchzuführen,

  • sich für umgehende Streichung Kubas von der unilateralen Liste der sogenannten »Terror unterstützenden Staaten« einzusetzen, mit der wesentliche Finanztransaktionen und Wirtschaftsbeziehungen verhindert werden.

Wir danken Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen.

Vorstand Netzwerk Cuba und Unblock Cuba Kampagne sowie Prof. Dr. Norman Paech

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.10.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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