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Einstufung der »Jüdischen Stimme« bleibt

Berlin. Der Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« darf vom Inlandsgeheimdienst des Bundes weiterhin als »gesichert extremistisch« eingestuft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag laut Mitteilung entschieden. Der Verein zeige Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien oder auswärtige Belange Deutschlands gefährden könnten. Die »Jüdische Stimme« wird im Verfassungsschutzbericht 2024 als ein Beispiel für »säkularen propalästinensischen Extremismus« aufgeführt. Der jüdischen Organisation wird zur Last gelegt, öffentlich ein »Existenzrecht« des siedlerkolonialistischen Staates Israels abzulehnen und »extremistische Gewalt« gegen Israel verharmlost oder gerechtfertigt zu haben. Gegen die Einstufung ging der Verein gerichtlich vor und bekam beim Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren zunächst recht. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. In Deutschland ist der Verein bislang als gemeinnützig anerkannt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2026, Seite 4, Inland

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