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Aktivisten vor Gericht
Litauen: Anklage wegen »Beihilfe für einen anderen Staat«
Drei Aktivisten drohen jahrelange Haftstrafen wegen der angeblichen Unterstützung Russlands. Am Freitag hat der litauische Staatsanwalt Redas Savickas vor dem Regionalgericht Vilnius empfohlen, Gefängnisstrafen gegen Erika Švenčionienė, Waleri Iwanow und Kazimieras Juraitis zu verhängen. Allen drei Angeklagten wurde »Beihilfe für einen anderen Staat bei Handlungen gegen Litauen sowie die öffentliche Leugnung sowjetischer Verbrechen« vorgeworfen. »Dies ist ein Verbrechen gegen die Staatlichkeit und Souveränität Litauens«, erklärte Savickas und empfahl Freiheitsstrafen von zwei Jahren für Švenčionienė und von 18 Monaten für Juraitis. Der dritte Angeklagte, Iwanow, war Ende der 1980er/Anfang der 1990er Anführer einer prosowjetischen Organisation namens Jedinstwo (Einheit).
Nach Angaben des Staatsanwalts sollen Švenčionienė, Iwanow und Juraitis Russlands »Informationskrieg« gegen Litauen unterstützt haben. Nach dem litauischen Strafgesetzbuch kann die Unterstützung eines ausländischen Staates zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis sieben Jahren führen.
Sowohl Švenčionienė als auch Juraitis waren Mitglieder des »Internationalen Forums für gute Nachbarschaft«, einer Nichtregierungsorganisation, die 2022 gegründet wurde und früher in Litauen und Belarus tätig war. Die litauische Zweigstelle wurde jedoch im vergangenen Jahr geschlossen. Švenčionienė reiste häufig nach Russland und Belarus, um sich für die »Volksdemokratie« einzusetzen, rief zur Freundschaft zwischen Vilnius, Minsk und Moskau auf.
Der Gründer des »Internationalen Forums für gute Nachbarschaft«, der ehemalige Politiker und Diplomat Algirdas Paleckis, wurde 2018 unter dem Vorwurf der Spionage für Russland festgenommen. Er befindet sich seitdem im Gefängnis. Heute wird das »Internationale Forum für gute Nachbarschaft« in Belarus von Edikas Jagelavičius vertreten, einem litauischen Staatsbürger. Gegenüber der jW wies Jagelavičius die Vorwürfe gegen Paleckis zurück: »Das Gericht kann nicht einmal feststellen, dass er für Russland spioniert hat, sondern lediglich, dass er sich möglicherweise darauf vorbereitet hat.« 2023 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Litauen das Urteil.
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