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Repression und Klassenjustiz

Fall Dramé: BGH bestätigt Freisprüche

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am Tatort erinnern Plakate und Aufkleber an Mouhamed Lamine Dramé (Dortmund, 18.12.2023)

Dortmund. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche aller Polizisten bestätigt, deren Einsatz den 16jährigen senegalesischen Geflüchteten Mouhamed Dramé vor knapp vier Jahren das Leben kostete. Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die Revision der Nebenklage sei für unbegründet befunden worden, teilte am Donnerstag eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund nach Beschlüssen des BGH mit. Für die verhängnisvollen Fehleinschätzungen, die das zwar Landgericht festgehalten, aber niemandem zur Last gelegt hatte, muss sich weder der Dienstgruppenleiter, noch der Todesschütze, noch die Polizistin, die Dramé mit Reizgas attackiert hatte, verantworten. Laut LTO ist der Fall Dramé ein Beispiel für »officer created danger« und mache »strukturelle Probleme polizeilicher Gewaltanwendung« sichtbar. (dpa/jW)

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Erschienen am 26.06.2026, Inland

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