Vorschlag
Damit Ihnen das Hören und Sehen nicht vergeht
Gingen einst besser zu knuddeln: Nashörner lebten in den Kältesteppen Nordeuropas und waren entsprechend behaart. Dann zogen sie sich wegen Nahrungsmangels nach Sibirien zurück, wo sie vor ca. 11.500 Jahren ausstarben. Ihre nackigen Nachkommen wiederum finden sich nur noch in Afrika und Südasien und gebären Ace Ventura. GB 2024.
→ Lost Beasts. Riesen der Urzeit: Das Wollnashorn.ZDF Info, 14.15 Uhr
KriminalabfälleSherlock und Watson auf der Suche nach denjenigen, die ihre siffigen Sofas auf dem Gehweg entsorgen. BRD 2026.
→ Die Nordreportage. Die Mülldetektive: Umweltverschmutzern auf der Spur. NDR, 18.15 Uhr
Staat unter Zugzwang57 Menschen kamen ums Leben, als am 28. Februar 2023 im zentralgriechischen Tempi-Tal ein Personen- und ein Güterzug kollidierten und daraufhin ein Feuer ausbrach. Hinterbliebene fordern eine Aufklärung des Unfalls, denn es steht die Veruntreuung von Geld zur Modernisierung des griechischen Bahnnetzes im Raum. Der Vater eines Opfers trat sogar in den Hungerstreik, um die Exhumierung und Obduktion seines Sohnes zu fordern. BRD 2026.
→ Re: Zugunglück in Tempi. Tragödie ohne Konsequenzen?Arte, 19.40 Uhr
Il delizioso PiemonteDerweil Fiat einer ungewissen Zukunft entgegensieht, ist und bleibt die Kaffeehauskultur Turins beständig. So auch die piemontesische Küche, mit ihren belegten Weißbrotscheiben (Tramezzini), Vitello tonnato, Wermut, Pfannenpizza und dem köstlichen Nougat. BRD 2023.
→ Grenzenlos köstlich mit Björn Freitag und Tamina Kallert. Turin und Piemont: Epizentrum italienischer Esskultur. WDR, 21.00 Uhr
TrockenhaubenterzWer Julia Roberts sein will, muss leiden. Und die Friseurin gleich mit. Außerdem darf klagen: Eine Auszubildende der Deutschen Bahn verzweifelt – wie wir alle – am ICE. BRD 2026.
→ Azubi-Storys. Endgegnerin Dauerwelle. WDR, 22.15 Uhr
Stay hydrated!Lassen sich Wälder durch Wiedervernässung als CO₂‑Speicher erhalten? Und wie nachhaltig sind Windkraftanlagen, wenn sie in Waldnähe stehen? BRD 2026.
→ Klimazeit.ARD Alpha, 22.30 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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