Zum Inhalt der Seite

BMAS: Ausnahmen bei Achtstundentag

Berlin. Der erste Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht Ausnahmen für den Achtstundentag vor. Per Tarif soll vereinbart werden können, anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anzuwenden, sofern es die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährde, heißt es in einem am Donnerstag publik gewordenen Papier aus dem Bundesarbeitsministerium. Betriebe sollen zudem zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Mehreren Kapitalverbänden geht die Deregulierung nicht weit genug: Der Entwurf strotze »vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten«, forderte etwa BDA-Präsident Rainer Dulger eine völlige Überarbeitung. (Reuters/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2026, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen