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Park und Politik

Gericht: Görlitzer Park in Berlin muss zunächst offen bleiben

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Einer der Zugänge zum Görlitzer Park am Montag

Berlin. Der zum Schauplatz von Symbolpolitik der Landesregierung gewordene Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.

Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um damit den eigenen Angaben Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen.

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Die aktuelle Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, formell rechtswidrig gewesen sei. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden – und damit zu spät.

Das Gericht bestätigte damit die Position der Kläger. Diese hatten zudem argumentiert, der Senat greife unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses »Görli zaunfrei«. Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen. (dpa/jW)

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Erschienen am 02.06.2026, Inland

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