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EuGH

Deutsche Asylkürzungen EU-rechtswidrig

Luxemburg. Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylsuchende verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylsuchende, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen »angemessenen Lebensstandard« gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet. Ein junger Afghane, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte und dem deswegen im Jahr 2022 Leistungen gekürzt wurden, hatte in der Sache gegen den bayerischen Landkreis Schweinfurt geklagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.06.2026, Seite 4, Inland

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