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Wehrpflicht kein Grund für Abschiebungsverbot

Berlin. Allein eine zu erwartende Wehrpflicht in Russland begründet für russische Staatsbürger in Deutschland keinen Schutz vor Abschiebung. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag und änderte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Dezember 2023 ab, wie ein OVG-Sprecher mitteilte. Dieses hatte einem 2004 geborenen Kläger subsidiären Schutz zugesprochen. Nach einer Berufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befasste sich das OVG mit dem Fall. Es kam nicht zu der Auffassung, dass dem Kläger drohe, gegen seinen Willen als »Vertragssoldat« verpflichtet zu werden und ernsthaften Schaden zu erleiden, hieß es. Als Wehrdienstleistender drohe ihm nicht, in der Ukraine eingesetzt zu werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2026, Seite 4, Inland

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