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20.05.2026, 19:17:35
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Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als »extremistisch« einstufen
Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als »gesichert extremistisch« einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel »hetzt« und »völkerverständigungswidrige Bestrebungen« verfolgt. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf mehrere öffentliche Äußerungen des Vereins nach dem Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023. In Beiträgen in sozialen Netzwerken habe der Verein unter anderem israelische Behauptungen über Vergewaltigungen durch die Hamas als Erfindungen bezeichnet und erklärt, gegen eine Völkermord begehende Besatzungsmacht sei auch bewaffneter Widerstand zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts stehe dabei nicht die Kritik an der israelischen Politik oder die Lage im Gazastreifen im Vordergrund. Vielmehr seien Äußerungen gefallen, die eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas darstellten und einer Unterstützung der Palästinenserorganisation nahekämen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den Verein im Juli 2024 als »gesichert extremistische« Bestrebung eingestuft. Bekannt wurde dies durch den im Juni 2025 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Verfassungsschutz im April vorläufig untersagt, den Verein im Verfassungsschutzbericht entsprechend zu bezeichnen. Dabei ging es allerdings um die Bezeichnung im veröffentlichten Bericht selbst, nicht um die Einstufung als solche. Diese wird durch das Verwaltungsgericht Köln nun legitimiert.
Gegen die Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (AFP/jW)
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