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EU will erneut Asylrecht verschärfen

Strasbourg. Die EU will so schnell wie möglich sogenannte Rückkehrzentren für Geflüchtete in Drittstaaten einrichten und das Asylrecht weiter einschränken. »Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart« – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgesehenen Neuregelungen. So hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des EU-Parlaments in Strasbourg nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten. Demnach verlangen diverse Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, da zunächst ihre Rechtslage angepasst werden müsse. Sie hatten ursprünglich gefordert, dass die meisten in einer neuen Rückführungsverordnung vorgesehenen Bestimmungen nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Von seiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Ein nächster Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.

In die »Rückkehrzentren« außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylsuchende kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Das gilt nicht für Familien mit Kindern und Jugendlichen. Deutschland will gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten mit Ländern Vereinbarungen schließen, die dazu bereit wären, Rückkehrzentren einzurichten. Bislang gab es dafür keinen EU-Rechtsrahmen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch die Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings wurde das Vorhaben von italienischen Gerichten gekippt und landete nach weiteren Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2026, Seite 6, Ausland

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