-
15.05.2026
- → Inland
Ryanair-Tochter kann Betriebsrat wählen
Erfurt. Laut dem Bundesarbeitsgericht kann auch ein selbständiger Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland einen Betriebsrat wählen. Verhandelt wurde ein Streitfall bei der Ryanair-Tochter Malta Air. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter. Bei dem Rechtsstreit ging es um den Versuch einer Betriebsratswahl für eine sogenannte Base von Malta Air am Flughafen BER. Der Konzern vertrat die Ansicht, dass der Stationierungsort BER keine betriebsratsfähige Organisationseinheit sei. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!