Zum Inhalt der Seite
Sexualstrafrecht

EU-Parlament stärkt Schutz vor Gewalt

Strasbourg. Das EU-Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Strasbourg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. Demnach sollen »Schweigen«, »fehlender Widerstand« oder das Ausbleiben eines »Neins« nicht dafür ausreichen, dass eine Einwilligung angenommen wird. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich am Dienstag für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich. Im deutschen Sexualstrafrecht gilt bisher nur ein »Nein heißt nein«-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2026, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!